Vertragsbedingungen

1. Unsere Leistung umfasst Übernachtung mit Selbstversorgung.

Der Vertrag bindet beide Partner im vereinbarten Umfang.

 

2. Bei Rücktritt oder Minderbelegung einer fest gebuchten Leistung werden wir ein Ausfallgeld in Rechnung stellen. Bei Gruppen akzeptieren wir eine Differenz bis zu 10% zwischen angemeldeten und angereisten Personen. Ansonsten sind folgende Ausfallgelder bei Rücktritt innerhalb der genannten Fristen zu zahlen:

 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 40% des gültigen Übernachtungspreises;

 7 bis 5 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des gültigen Übernachtungspreises;

 4 bis 0 Wochen vor Mietbeginn: 80 % des gültigen Übernachtungspreises;

Eine Bearbeitungsgebühr von Euro 26,-- wird bei Rücktritt grundsätzlich erhoben.

 

3. Auf die Berechnung eines Ausfallgeldes werden wir natürlich verzichten, wenn die gebuchte Leistung in der betreffenden Zeit von anderen Gästen ausgeglichen wurde.

 

4. Maßgebend für die Stornierung ist der schriftliche Eingang bei uns.

 

5. Die angefallenen Kosten sind nach Abzug der Anzahlung bei Beendigung der Maßnahme zu entrichten. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 15 Tagen zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist stellen wir die banküblichen Zinsen plus 2 % über dem Diskontsatz in Rechnung.

 

6. Für Schäden an der Einrichtung des Hauses und am Inventar, die durch den Beleger oder seine Teilnehmer schuldhaft verursacht werden, kommt der Beleger auf. Die Kostenregulierung wird über die Entsendestelle vorgenommen, die im Naturfreundehaus Riedberg gebucht hat. Das Gleiche gilt bei Verlust der Haus-, Zimmer- oder Schrankschlüssel.

 

7. Die beiliegende Hausordnung des Naturfreundehauses Riedberg ist Bestandteil dieses Vertrages.

 

8. Alle Gäste des Naturfreundehauses Riedberg verpflichten sich, die Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Grobe oder anhaltende Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen einen Vertreter des Naturfreundehauses, in Ausübung des Hausrechts, zur fristlosen Kündigung des Belegungsvertrages. Der restliche Belegungszeitraum wird mit 80 % des Preises in Rechnung gestellt.

 

9. Abweichungen vom Vertrag müssen schriftlich von den Vertragspartnern vereinbart werden.

 

10. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag und seinen Anlagen ergeben ist DARMSTADT.