HAUSORDNUNG FÜR GÄSTE
Das Naturfreundehaus Riedberg ist in erster Linie durch den Idealismus unserer Mitglieder in Selbsthilfe entstanden und wird von diesen ehrenamtlich verwaltet und bewirtschaftet. Wir erwarten deshalb von unseren Gästen, dass sie die Einrichtungen unseres Hauses und der Außenanlage schonend behandeln.
Das heißt im Einzelnen:
Im gesamten Haus herrscht absolutes Rauchverbot! Im Außenbereich des Hauses ist das Rauchen nur unter Benutzung eines Aschenbechers gestattet.
Straßenschuhe sind im oberen Stockwerk nicht erlaubt. Wanderschuhe und stark verschmutzte Straßenschuhe sind unten im Flur (Regal) abzustellen.
Die Zimmer, Flure, Aufenthaltsräume und die Außenanlage sind immer sauber und in Ordnung zu halten.
Bei längerem Aufenthalt bitten wir aus Hygienegründen die Waschbecken, Duschen und WCs täglich zu reinigen.
Benutztes Geschirr ist zu spülen und an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.
Einweggeschirr ist in unserem Hause aus Umweltschutzgründen nicht erlaubt!
In den Schlafräumen dürfen Speisen und Getränke weder zubereitet, noch eingenommen werden. Dafür stehen eine Selbstkocherküche und ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Aus Hygienegründen dürfen die Betten nur mit sauberer Bettwäsche des Gastes oder mit im Haus geliehener Bettwäsche (gegen Gebühr), benutzt werden. Die Benutzung von Schlafsäcken in den Betten ist nicht gestattet.
Zelten ist auf dem Gelände des Riedberghauses nicht erlaubt.
Übernachtungsgäste dürfen keine Hunde mitbringen. Für Tagesgäste gilt, dass Hunde nicht ins Haus dürfen und ihre Notdurft im Wald und nicht auf dem Gelände zu verrichten haben.
Im oberen Stockwerk ist das Anzünden von Kerzen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Lagerfeuer sind an der Feuerstelle am Bach erlaubt, sofern das Lagerfeuer vorher bei der Darmstädter Berufsfeuerwehr per Fax oder eMail (Fax: 06151/780-1009; mfhmehmuhmehmrhmwhmehmhhmrhmØhmdhmahmrhmmhmshmthmahmdhmthm.hmdhmeh) unter Angabe einer verantwortlichen Ansprechperson und deren Handynummer angemeldet wurde. Permanente Erreichbarkeit auf der angegebenen Handynummer während des Aufenthalts am Riedberghaus ist zu gewährleisten.
Das Abbrennen von Fackeln und Feuerwerkskörpern ist verboten.
Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe! Das Betreiben von tonabgebenden Geräten (z.B. Radio) danach ist nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Hausdienstes gestattet, wenn andere Gäste sich dadurch nicht gestört fühlen. Die Lautstärke vor dem Haus ist auf leise Gespräche zu minimieren, im Haus gilt Zimmerlautstärke.
Vor der Abreise:
Die Betten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen, geliehene Bettwäsche ist abzuziehen und unten abzulegen.
Die Kühlschränke, Herde, Vorratsschränke und Arbeitsflächen in der Selbstkocherküche sind sauber und ausgeräumt zu hinterlassen. Dies gilt auch für die Ablagen in den Schlafräumen und Duschräumen.
Alle Mülleimer sind zu leeren und anschließend zu säubern. Der Müll ist entsprechend der vorhandenen Tonnen zu trennen.
Alle Räume, die benutzt wurden, sind besenrein zu hinterlassen.
Im Interesse aller Gäste unseres Hauses lässt es sich nicht vermeiden, auf diese Hausordnung und Mietbedingungen zu bestehen. Wenn Sie alle aufgeführten Punkte beachten und befolgen, sind Sie ein gerngesehener Gast, und wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Naturfreundehaus Riedberg.
Mit freundlichen Grüßen,
der Vorstand